Behandlungskosten

Wie werden die Heilpraktikerkosten abgerechnet?

Heilpraktiker sind weisungsunabhängig. Sie brauchen also kein Rezept vom Arzt. Sie machen lediglich telefonisch einen Termin aus. Gerne können sie auch zu einem unverbindlichen kostenlosen Informationsgespräch kommen. Machen Sie dazu ebenfalls einen Termin aus.

Die gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die Heilpraktikerkosten nicht. Als Heilpraktikerin rechne ich mit Privatkassen und Heilpraktikerzusatzversicherungen nach der Heilpraktikergebührenordnung ab. 

Die Kosten für die Erstbehandlung, inklusive ausführlicher Anamnese, Zungen- und Pulsdiagnose, und das Erstellen eines Therapieplans liegen zwischen 70 und 80 Euro. Die Kosten der Folgebehandlungen betragen zwischen 60 und 70 Euro. Die Behandlungszeit beträgt 60 bis 90 Minuten. 

Wie wird die Physiotherapie abgerechnet?

Als Physiotherapeutin bin ich weisungsgebunden. Das heißt dass eine Behandlung nur auf Rezept vom behandlenden Arzt erfolgen kann.

Die Praxis hat keine Krankenkassenzulassung und deswegen kann nur mit Beihilfe und Privatkassen abgerechnet werden. Verschiedene Leistungen sind natürlich als Selbstzahler möglich.

Die Kosten variieren zwischen 20 und 50 Euro, je nach Leistung und Behandlungszeit.